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    "Mephisto" und das allgemeine Persönlichkeitsrecht

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    Das BVerfG hat mit seiner "Mephisto" Entscheidung ein Grundsatzurteil zur Kunstfreiheit und zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht gefällt. Es geht auch auf den postmortalen Persönlichkeitsschutz ein und wägt Grundrechte ab (praktische Konkordanz). Da es sich um eine "Klassiker" - Entscheidung handelt, die alle Jura-Studierenden kennen sollten, wollen wir sie uns nachfolgend einmal genauer ansehen.

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  • ÖR
    Kopftuchverbot im Referendariat verfassungskonform

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    Das BVerfG hat in seinem am 27. Februar veröffentlichten Beschluss vom 14. Januar 2020 (2 BvR 1333/17) das Verbot des Hessischen VGH bestätigt – es ist Rechtsreferendarinnen im Vorbereitungsdienst verboten, ein Kopftuch zu tragen, wenn sie den Staat repräsentieren (also z.B. bei der staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertretung). Der entsprechende Eingriff in die Religionsfreiheit und auch die Freiheit der Berufsausübung ist durch die Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

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    Heiden-Tanz am Karfreitag?

    Feiertagsschutz

    Heidenspaß-Party am Karfreitag? Die Ordnungsbehörde hatte die Veranstaltung einer Weltanschauungsgemeinschaft verboten und auf den gesetzlichen Schutz der stillen Tage verwiesen. Das BVerfG hat die aus dem Feiertagsschutz folgenden Grundrechtseinschränkungen im Grundsatz für verfassungsmäßig erklärt – verlangt aber Ausnahmen für religiöse Veranstaltungen und Versammlungen.

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    Begräbnisstätte im Industriegebiet?

    Begräbnisstätte im Industriegebiet?

    Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Versagung einer Baugenehmigung für die Einrichtung einer Begräbnisstätte für Gemeindepriester in einer Kirche im Industriegebiet die Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG verletzt. Im Ergebnis sah das BVerfG (Beschluss v. 9.5.2016, 1 BvR 2202/13) die Verfassungsbeschwerde als begründet an und hob das angegriffenen Urteil auf.

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    Wunsiedel

    Wunsiedel im Fichtelgebirge ist Namensgeber einer der wichtigsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit und zur Versammlungsfreiheit. Bis zur Auflösung seines Grabes im Jahre 2011 befand sich in der kleinen Gemeinde das Grab des Hitler Stellvertreters Heß, der in der rechten Szene bis heute Märtyrerstatus besitzt. Dies war der Grund warum sich die Gemeinde jährlich zur Pilgerstätte von Rechtsextremen entwickelte. Einmal im Jahr wurde auch ein Heß-Gedenkmarsch geplant. Im Jahre 2005 verbot die zuständige Versammlungbehörde den geplanten Marsch. Begründet wurde das Verbot auf § 15 Abs. 1 VersG iVm § 130 Abs. 4 StGB. Die hier gegen gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klagen blieben bis zum Bundesverwaltungsgericht erfolglos. Gegen diese Entscheidung wehrte sich der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde. Nachzulesen ist die Entscheidung in NJW 2010, 47 ff.; vgl. auch die Zusammenfassung und Anmerkung von Hufen in: JuS 2010, 558 ff.

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    Kopftuch im Gerichtssaal

    Das (muslimische) Kopftuch beschäftigt deutsche Gerichte aller Rechtswege und Instanzen in zahlreichen Fallgestaltungen. Ein Jugendrichter in Berlin-Tiergarten fühlte sich anscheindend so gestört von der Anwesenheit einer kopftuchtragenden Zuschauerin, dass er sie des Saales verwies. Er begründete seine Maßnahme damit, dass Kopfbedeckungen aller Art in einem Gerichtssaal verboten seien. Mit der Frage, ob diese Anordnung rechtmäßig war musste sich dann das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die Entscheidung können Sie nachlesen in NVwZ 2007, S. 56 ff.

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    Was ist Kunst? Oder wie weit darf sie gehen?

    Die Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG beschäftigt das Bundesverfassungsgericht immer wieder und somit sollte sich auch jeder Student mit den grundlegenden Fragen hierzu beschäftigen. Im Vordergrund der Probleme mit der Kunstfreiheit steht zumeist die Bestimmung des Schutzbereichs, da sich die Kunst allgemein gültigen Definitionen entzieht. Oder gilt doch der Satz von Beuys, wonach alles Kunst sei. Verfassungsrechtlich ist dieses Diktum jedoch nur schwer haltbar. In einem Beschluss vom 19.3.1984 (2 BvR 1 /84, NJW 1984, 1293 ff.) hatte das Gericht mal wieder Gelegenheit sich mit dem Schutzbereich der Kunstfreiheit zu beschäftigen. Hintergrund der Entscheidung war die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland den "Sprayer von Zürich" an die Schweiz ausliefern durfte. Das OLG Schleswig erklärte die Auslieferung des wegen Sachbeschädigung verurteilten Schweizers für zulässig. Gegen diese Entscheidung ging der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde vor.

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    Mephisto und das Bundesverfassungsgericht

    Mephistopheles ist nicht nur der teufliche Gegenspieler in Goethes "Faust", sondern auch in der Kurzform "Mephisto" der Namensgeber des erstmals 1936 in Amsterdam erschienen Romans von Klaus Mann. Der Roman ist ein sog. "Schlüsselroman" und beschreibt das Leben des Schauspielers Henrik Höfgen. Diesem hat erkennbar die reale Person Gustaf Gründgens als Vorbild gedient, der insbesondere den "Mephistopheles" erfolgreich spielte. Ende der 20er Jahre in der ausgehenden Weimarer Republik war er mit Erika Mann, der Schwester von Klaus Mann verheiratet. 1934 wurde Gründgens zum Intendanten des Staatlichen Schauspielhauses ernannt sowie später zum Preußischen Staatsrat und zum Generalintendanten des Preußischen Staatstheaters. Diese Institutionen unterstanden Hermann Göring. Die Veröffentlichung des Buches beschäftigte deutsche Gerichte bis zum BGH (NJW 1968, 1773 ff.). Schließlich musste das Bundesverfassungsgericht den Konflikt endgültig lösen (BVerfGE 30, 173 ff.=GRUR 1971, 461 ff.). Die Entscheidung ist bis heute maßgebend für das Verständnis der Kunstfreiheit und deren Abwägung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bzw. mit dem Persönlichkeitsrecht eines Verstorbenen.

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